Hier zeigen wir Ihnen die Vorgehensweise & Handhabung unsere Analyse

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1. Fragebogen Ist-Stand
In dem Fragebogen ist eindeutig zu erkennen, ob der jeweilige Mandant über eine Unterdeckung oder Überdeckung im Jahr verfügt.
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2. Analyse Ist-Stand
Nach einer IST-Stand Aufnahme wird durch die jeweiligen Analysen ein SOLL-Stand aufgezeigt.
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3. Analyse Soll-Stand
Anhand dieses SOLL-Standes kann dann die realisierbare ERSPARNIS für den Mandanten aufgezeigt werden. Eine durchschnittliche Jahresersparnis liegt bei 3.652 €
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* Dieser Soll- Stand zeigt eine fiktive Beispielrechnung die nicht unbedingt Real ist.  

Die zu erreichenden Ersparnisse hängen von Ihren Gegebenheiten und Verträgen ab und können von daher schwanken.

 

Ohne Einsicht in Ihre Unterlagen können wir, nur Anhand  Ihrer Angaben Kalkulieren, daher besteht kein Rechtsanspruch auf die dann Aufgezeigte Ersparnis.

Ferner ist es nötig, um die kalkulierte Ersparnisse, zu erreichen auch Vertrags- Umstellungen vorzunehmen.


Die Entwicklung der Verbraucher oder auch Privatinsolvenz

Zweckmäßig ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz) für Menschen, die bereits überschuldet sind oder bei denen Überschuldung absehbar ist, da bestehende Zahlungsverpflichtungen durch verringerte Einnahmen nicht mehr erfüllt werden können, und bei denen eine andere Lösung nicht möglich ist.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es nach dem früheren Recht nicht gab.

 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2011 insgesamt 103.289 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die durchschnittlichen Schulden je Fall lagen in den Jahren 2006 bis 2008 bei etwa 60.000 Euro. Mittlerweile liegt diese Summe bei ca. 25.000 Euro.

Neue Vorschriften zur Privatinsolvenz

  • weniger als 20 unterschiedliche Gläubiger
  • vorangegangene, aber gescheiterte außergerichtliche Einigung
  • Schuldentilgungsplan mit allen persönlichen Verhältnissen und alle Angaben über Gläubiger und deren Forderungen

Erst danach, und sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen, ist die Beantragung einer Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht möglich. Je nach Richter kann eine erneute außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein Treuhänder bestellt und eine Restschuldbefreiung beantragt werden.


Mit 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Entschuldung und Umschuldung haben wir tausenden Kunden den Schritt in ein schuldenfreies Leben ermöglicht. Lassen auch Sie sich von uns unterstützen und nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Sofortanalyse über unser Onlineformular: 

 

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Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen einen sinnvollen Plan, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen. Melden Sie sich jetzt per Online-Formular oder direkt telefonisch bei unseren Experten und lassen sich unverbindlich beraten. Das Team der Schuldenboxx ist Ihr verlässlicher Partner.  Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Der Weg in die Privatinsolvenz will gut überlegt sein. Sie sollten sich die Vor- und Nachteile klar vor Augen führen und mit einem Berater Ihre konkrete Situation besprechen.

 

Lassen Sie es nicht erst soweit kommen. Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme. Melden Sie sich jetzt per Online-Formular oder direkt telefonisch bei unseren Experten und lassen sich kostenlos und unverbindlich beraten.


Vorteile

Schuldenfreiheit:

Nach der Wohlverhaltensphase von sechs, fünf oder drei Jahren sind Sie Ihre Schulden komplett los. Ohne Privatinsolvenz besteht die Möglichkeit, dass Ihre Gläubiger 30 Jahre lang aus einem Schuldtitel pfänden.

 

Konto- oder Lohnpfändungen:

Sobald eine Privatinsolvenz eröffnet wurde, fallen böse Überraschungen wie Konto- oder Lohnpfändungen weg.

 

Gerichtsvollzieher:

Der Gerichtsvollzieher überprüft nicht mehr, ob noch Vermögen vorhanden ist, da Ihre Schulden und Ihr Vermögen während der Insolvenz vom Treuhänder verwaltet werden.

 

Existenzminimum:

Ihr Existenzminimum ist durch die Pfändungsgrenzen auf jeden Fall gesichert.

 

Neustart:

Finanziell nochmal ganz von vorn anfangen: Ihre Schulden sowie Negativeinträge bei der Schufa werden gelöscht (letztere allerdings drei Jahre nach Restschuldbefreiung).


Nachteile

Dauer:

Ihre Schulden sind bei einer Privatinsolvenz nicht von heute auf morgen verschwunden.

Es dauert lange, bis Sie schuldenfrei sind und aufatmen.

 

Kenntnis des Arbeitgebers:

Die Lohnbuchhaltung Ihrer Firma muss den pfändungsfreien Teil Ihres Gehaltes an den Treuhänder überweisen.

 

Neuanschaffungen:

Sie müssen sich im Konsumverhalten einschränken. Keine Ratenkaufverträge und Kreditkarte mehr.

 

Wohnungswechsel:

Aufgrund des Schufa-Eintrags wegen Insolvenz werden Sie sich schwer tun, einen neuen Vermieter zu finden.

 

Vertragswechsel:

Auch beim Strom-, Gas- oder Telefonanbieter wird ein Wechsel nicht möglich sein.

 

Kosten:

Es fallen Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die Sie zahlen müssen.


Melden Sie sich jetzt per Onlineformular oder direkt telefonisch bei unseren Experten

und lassen sich kostenlos und unverbindlich beraten, damit es gar nicht erst soweit kommt.