Die Inkasso-Falle                                                                                                                                                                                                                  Geld- Eintreibern und dessen Kooperationspartner auf der Spur

Schulden sind ein Milliardengeschäft für Inkassounternehmen auch Rechtsanwälte wie z.B.

 

Brinkmann Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Vertreten durch Dr. Nikolas v. Wrangell aus Hannover

 

Dabei sind über die Hälfte der Forderungen unberechtigt. Oft werden viel zu hohe Gebühren/sonstige Kosten verlangt.

Hier ein Beispiel.:

Gläubiger Postbank Finanzberatung AG

Gläubiger Forderung: circa 4000 €

 

Inkasso Firma

Brinkmann Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Forderung: 9500 € Also kosten/sonstiges 5500 €

 


Jährlich bearbeiten Inkasso-Unternehmen mehr als 20 Millionen Mahnungen. Verbraucherschützer und Schuldnerberater beklagen seit Jahren, dass viele Geldeintreiber unseriös arbeiten: Über die Hälfte aller Forderungen seien unberechtigt, in fast zwei Dritteln aller Fälle würden zu hohe Gebühren/sonstige Kosten verlangt und eine Einigung ist so unsere Erfahrung gar nicht gewünscht auch nicht im o.g. Fall im Gegenteil man wird vertröstet wenn nicht sogar Belogen und Betrogen wie in diesem Fall durch Frau Rebecca Hesse aus dem Hause Brinkmann Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB geschehen es wurde sogar in Aussicht gestellt das wenn man schon mal eine Rate hier 200 € bezahlt das man doch noch zu einer Einigung mit dem Gläubiger kommt hier Postbank Finanzberatung AG aus Hameln also insgesamt Postbank die Kontopfändung sollte somit vermieden werden. Was natürlich nicht geschah.

 

Es ist sogar zu Vermuten das man es hier mit dem Thema Datenschutz und Bankgeheimnis nicht so eng nimmt oder sogar dagegen Verstößt wie sonst soll es möglich sein das der Gläubiger wusste was genau auf dem Konto in Summe ist das wäre bei einer Kontopfändung nicht normal hier aber genauso geschehen hier liegt ebenfalls die Vermutung nahe das hier gewisse Parteien zusammen Arbeiten.

Leider musste auch Festgestellt werden das der Zahlungsdienstleister Holvi Payment Services Oy - Zweigniederlassung Deutschland mit Sitz in Berlin und Holvi Payment Services Oy Hauptsitz Helsinki, Finland sich weder an Datenschutz oder auch an das Bankgeheimnis gebunden fühlen hier stellt sich eh die Frage ob über einen Zahlungsdienstleister der den Hauptsitz nicht in Deutschland hat Gepfändet werden darf. Fakt ist jedoch eines das die sogenannte Holvi Bank nicht hinter Ihren Kunden steht und somit leider nicht zu Empfehlen ist.

Inkasso-Abzocke mit Fantasie Gebühren und Wucherzinsen

Die Tricks von Inkasso-Abzockern sind vielfältig und reichen von Fantasie Gebühren über mehrfach gestellte Forderungen bis hin zu Wucherzinsen und das vielleicht noch in Kooperation mit den Gläubigern.

Klage, Kontopfändung, Schufa-Eintrag

Um die Empfänger von Inkasso-Schreiben zur Zahlung zu bewegen, wird oft mit Klagen, Kontopfändungen, negativen SCHUFA-Einträgen oder gar mit Haft gedroht. Die Abzocker profitieren von einer schwammigen Gesetzeslage und häufig untätigen Aufsichtsbehörden und Gerichten.

Das kritisiert z. B. Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und viele andere: "In den einzelnen Bundesländern liegt die Inkasso-Aufsicht bei ganz unterschiedlichen Stellen, meist Amts- oder Landgerichten, und die prüfen nach eigenem Bekunden so gut wie gar nichts! Da wird praktisch jede Gaststätte hierzulande strenger kontrolliert als ein Inkasso-Unternehmen."

Die Folge: Trotz vorhandener Sanktionsmöglichkeiten wird gegen unseriöse Unternehmen bei Fehlverhalten so gut wie nie ein Bußgeld verhängt und auch die Inkasso-Erlaubnis nicht entzogen was aber aus unserer Sicht bei Brinkmann Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB passieren müsste.

So können Sie sich gegen Inkasso-Abzocke wehren

Die Verbraucherzentralen haben ein Online-Portal eingerichtet, das Inkasso-Forderungen kostenlos prüft: Inkasso-Check.

Dort erfahren Sie, ob Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

  • Bei unberechtigten Forderungen können Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrug erstatten. Denn auf Polizei-Anfragen müssen die Unternehmen reagieren. Schuldner dagegen haben keinen Rechtsanspruch auf voll umfängliche Auskünfte.

 

  • Wird ein gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt und Sie legen keinen Widerspruch ein, dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das heißt: Sie haben noch mal zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Wenn Sie das nicht tun, liegt ein gerichtlicher Titel wie ein Gerichtsurteil gegen Sie vor, dass Sie diese Summe schulden. Auch wenn die Forderungen ursprünglich unberechtigt waren das hat aber nichts damit zutun wenn hier ein Betrugsverdacht wegen zu hoher Kosten/Gebühren vorliegt!

 

  • Wenn Sie als angeblicher Schuldner unberechtigten Forderungen stand halten und nicht zahlen, wird oft nicht gepfändet. Denn vor einer Pfändung müssen die Forderungen gerichtlich überprüft werden! Dabei werden nachträglich drauf geschlagene und ungerechtfertigte Kosten zu Ihren Gunsten gestrichen.